📞 +43 650 37 191 76
Nach einem Todesfall muss eine Totenbeschau veranlasst werden. Dabei wird die Todesursache festgestellt und Fremdverschulden oder Seuchengefahr ausgeschlossen.
1.1 Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Die Einrichtung kümmert sich automatisch um die Verständigung des zuständigen Arztes und leitet die Totenbeschau ein.
1.2 Todesfall zu Hause
Hier müssen Sie selbst tätig werden:
Verständigen Sie den Hausarzt, sofern erreichbar.
Falls dieser nicht erreichbar ist, rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 1450 an.
In dringenden Fällen wenden Sie sich an die Rettung unter 144.
Alternativ kann auch die Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde einen Totenbeschauarzt vermitteln
Tipp: Der Hausarzt kennt die Krankengeschichte des Verstorbenen in der Regel am besten und kann daher eine nicht natürliche Todesursache zuverlässig ausschließen und so die Anordnung einer Obduktion vermeiden.
⚠ Wichtig: Bis zur Totenbeschau darf der Verstorbene nicht bewegt, gewaschen oder angekleidet werden.
Nehmen Sie spätestens nach der Totenbeschau unter der Rufnummer 0650 37 191 76 Kontakt mit uns auf.
Sie können den Bestattungsauftrag erteilen, sofern Sie:
zur Familie oder zum Kreis der nahestehenden Personen gehören,
im Auftrag der Familie handeln,
oder zu Lebzeiten von der verstorbenen Person mit der Totenfürsorge betraut wurden.
Nach der Totenbeschau muss der Todesfall beim Standesamt des Sterbeortes gemeldet werden.
3.1 Wer meldet den Todesfall?
Krankenhaus oder Pflegeheim: Die Anstaltsleitung übernimmt die Meldung.
Todesfall zu Hause: Der Totenbeschauarzt meldet den Todesfall spätestens am nächsten Werktag.
3.2 Sterbeurkunde beantragen
Nach der Todesfallmeldung kann jedes Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen. Diesen Weg übernehmen wir gerne kostenlos für Sie.
Benötigte Dokumente des Verstorbenen – sofern vorhanden:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw. Reisepass bei ausländischen Personen)
Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde (falls zutreffend)
Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes bei Wohnsitz im Ausland (falls zutreffend)
Bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil (falls zutreffend)
Bei eingetragenen Partnern: zusätzlich Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft (falls zutreffend)
Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Kosten: 13,10 €
Nach der Todesfallmeldung beim Standesamt erfolgt automatisch die Verständigung von:
allen österreichischen Pensionsversicherungsträgern
Krankenkassen
dem zuständigen Notar für das Verlassenschaftsverfahren
Finanzamt, Melderegister und AMS
4.1 Information der Banken
Auch Banken erfahren in der Regel sehr schnell vom Todesfall und sperren Einzelkonten (auch eine Verfügungsvollmacht erlischt mit dem Tod des Kontoinhabers).
Bei Gemeinschaftskonten gilt:
Und-Konten werden bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt.
Oder-Konten können vom überlebenden Partner in der Regel weiterhin genutzt werden.
4.2 Verlassenschaftsverfahren
Das Verlassenschaftsgericht nimmt automatisch
Kontakt mit den Erben auf.
Sie erhalten eine Vorladung durch einen Notar
an die letzte Wohnadresse der verstorbenen Person.
Falls Sie früher Klarheit benötigen, kann Ihnen die
Notariatskammer mitteilen, welcher Notar zuständig ist.
Neben den Behördenwegen und organisatorischen
Hauptschritten gibt es weitere Dinge, die Sie im Blick behalten
sollten.
Nicht alle müssen sofort erledigt werden – vieles kann
auch später geklärt werden.
🐾 Tiere und persönliche Vorsorge
Tiere: Klären Sie, wer die Versorgung übernimmt.
Bestattungsverfügung: Prüfen Sie, ob eine solche vorhanden ist.
Begräbnis: Stimmen Sie die nächsten Schritte gemeinsam mit uns ab – wir unterstützen Sie gerne bei Planung und Durchführung.
💰 Pensionen
Witwen- oder Waisenpension: Diese müssen selbst beantragt werden.
Zusatz- oder Auslandspensionen: Informieren Sie den jeweiligen Pensionsversicherungsträger.
🏠 Wohnung, Eigentum und laufende Kosten
Miete: Mietvertrag prüfen – eventuell ist eine Änderung erforderlich.
Eigentum: Grundbuchseintrag und Besitzverhältnisse gegebenenfalls anpassen.
Betriebskosten: Hausverwaltung, Gemeinde oder Energieversorger (Strom, Gas, Öl, Fernwärme) informieren.
TV & Radio: ORF, Sky, Netflix, Amazon Prime oder andere Anbieter abmelden oder ummelden.
Telefon: Mobil- und Festnetzanschlüsse kündigen oder übertragen.
Post: Nachsendeauftrag bei der Post einrichten.
Internet & digitale Konten: Provider (z. B. A1, Magenta, UPC) sowie Online-Konten, E-Mail-Adressen, Domains und soziale Netzwerke (Facebook, LinkedIn u. a.) verwalten oder löschen lassen.
🛡️ Versicherungen
Haushalt, Eigenheim, Haftpflicht, Unfall, Leben, Rechtsschutz, Kranken, Reisestorno usw. prüfen und kündigen oder anpassen.
Bestattungskostenversicherung
🚗 Fahrzeuge
Kfz: Um- oder abmelden, Versicherung informieren.
Mitgliedschaften: ÖAMTC oder ARBÖ verständigen.
Behindertenausweis: verliert mit dem Tod seine Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden.
⛪ Mitgliedschaften und Beiträge
Kirchenbeitrag: bei der zuständigen Kirche abmelden.
Vereine, Gewerkschaften, Parteien, Fitnessstudios: Mitgliedschaften kündigen.
Abonnements: Zeitungen und Zeitschriften abbestellen.
⚖️ Besondere Nachlässe und rechtliche Themen
Fischerei- oder Jagdberechtigungen: gegebenenfalls zurückgeben oder übertragen.
Waffen: Waffen oder Munition unverzüglich der Behörde melden oder legal weitergeben.
Arbeitgeber: eventuelle Ansprüche oder Unterlagen mit der Personalabteilung klären.
Erwachsenenvertretung: erlischt automatisch mit dem Tod der vertretenen Person.
Steuern und Finanzamt: offene Steuerangelegenheiten (z. B. Einkommensteuererklärung) müssen durch die Erben oder den Notar geregelt werden.
Elektronische Signaturen: Handysignatur und ID Austria verlieren mit dem Tod ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Mit einer Bestattungsverfügung können persönliche Wünsche bereits zu Lebzeiten festgelegt werden. So wissen Ihre Angehörigen im Todesfall genau, was zu tun ist – und werden emotional wie organisatorisch entlastet.
Vorteile einer frühzeitigen Planung:
● Klarheit & Sicherheit: Ihre individuellen Vorstellungen werden genau so umgesetzt, wie Sie es wünschen.
● Vermeidung von Unsicherheiten: Angehörige müssen keine schwierigen Entscheidungen treffen.
● Finanzielle Vorsorge: Möglichkeit, Kosten im Voraus zu planen um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.
● Freie Wahl der Bestattungsform: Ob Urnenbeisetzung zu Hause oder an einem anderen Ort – Sie entscheiden.
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam eine kostenfreie Bestattungsverfügung und helfen, alles rechtzeitig zu regeln.